Satire

Im Netz habe ich folgenden Beitrag kritisch kommentiert, lest selbst und sagt mir was ihr meint? Für mich ist der Beitrag die tägliche Dosis Auseinandersetzung, die meinen Kopf frei macht.

„Wenn jedoch Satire zentrale Elemente des jeweiligen Glaubens karikiert, wie beispielsweise die Kreuzigung Jesu oder Mohammeds Offenbarung des Wortes Gottes durch den Koran; oder Gott und seine Propheten selbst (wie beispielsweise in der Darstellung Mohammeds mit einem Turban, der eine Bombe ist), dann wird es schwierig. Wenn also nicht mehr menschliche Gesinnungen und Glaubensverwirrungen kritisiert werden, sondern der Glaube selbst in seinem Innersten lächerlich gemacht wird, dann überschreitet Satire eine Grenze. Denn jeder Mensch ist frei, zu glauben, an was er will – und diese Freiheit ist ein elementares Menschenrecht.“

 

Um es kurz zu machen, hier stimme ich nicht zu und widerspreche. Alles menschliche und dazu gehört auch der Glaube ist Gesinnung bzw. die Interpretation eigener Wirklichkeiten.
Den Glauben, so wie sie ihn darstellen, als etwas singuläres und von der individuellen Gesinnung unabhängiges, eigenständiges anzusehen, teile ich nicht. Wenn das stimmen würde, dann kann auch jede Ideologie für sich in Anspruch nehmen unantastbar zu sein.

Die menschliche Würde ist unantastbar, aber nicht die imaginäre Würde z.B. einer Ideologie oder einer Glaubenslehre. Satire darf alles. Hier stimme ich Tucholsky zu. Satire ist immer das Ergebnis einer Reflexion, also selbst eine kritische Auseinandersetzung, mit der individuell erlebten Realität, niemand muss damit einverstanden sein und Satire ist nicht unfehlbar und es gibt schlechte und gute Satire, wie es aber komischer Weise, keinen schlechten, nur guten Glauben geben soll. Die freie Meinungsäußerung ist kein Qualitätsmerkmal für gute Meinung, sie kennt keine Wertigkeit. Und die Religionsfreiheit bedeutet nichts anderes, als dass keine Religion über eine andere herrscht und jeder Mensch die Freiheit hat, nach seiner Fasson glücklich zu werden. Die Freiheit gilt dem Menschen und nicht der Religion selbst.

Wer beleidigt wird, darf den Rechtsweg einschreiten und klagen, dann darf ein Richter entscheiden. Selbstjustiz durch die Religion, das geht nun gar nicht. Im übrigen, ich fühle ich mich durch die Kreuzigungsdarstellung anhaltend in meinen Gefühlen verletzt. Dennoch komme ich nicht auf die Idee deshalb zu klagen, denn es ist ja letztendlich meine eigene Verletzlichkeit, mit der ich es hier zu tun habe und da muss ich mich selbst mit auseinandersetzen.

Und wie Houellebecq sagt, eine Satire, ein Buch hat noch nie Menschen dazu gebracht seine Meinung oder seinen Glauben zu ändern. Ich glaube im übrigen auch nicht, dass die barmherzigen Propheten und Erlöser selbst damit Probleme haben?

Religionsfreiheit

Die Religionsfreiheit braucht ein Update

Am Beispiel der Praxis der religiös motivierten Zirkumzision, die mit dem Urteil von Köln hinterfragt wurde, wird die Notwendigkeit offenbart den Begriff der Religionsfreiheit deutlicher und auch zeitgemäßer zu bestimmen.  Welche Freiheiten und Pflichten gewährt unsere Verfassung, im Kontext der Religionsfreiheit? In erster Instanz regelt die Verfassung das Verhältnis des Staates zu seinen Bürgern. Mein Eindruck ist aktuell dürfen wir die Definition dieser Freiheit nicht den Religionsgemeinschaften allein überlassen. Die Religionsfreiheit garantiert das Nebeneinander von unterschiedlichen Religionen in unserem Staatsgefüge. Ob die Verfassung damit auch meint, die Religionsfreiheit würde die Praxis des irreversiblen „Brandings“ von Minderjährigen garantieren, sollte vom Verfassungsgericht geklärt werden. Die religiöse Erziehung dient dem Kindeswohl und obliegt den Eltern, Vater und Mutter sind es, die gemeinsam darüber entscheiden, in welchem religiösen Kontext ihr Kind aufwächst.

Im Ethikrat, der die Bundesregierung berät, wurde diese Frage ansatzweise im Vortrag von Prof. Dr. W Höfling aus Köln diskutiert. Wer bestimmt, was wir unter Religionsfreiheit verstehen? Wieweit darf diese Bestimmung und Definition aus der Logik der Traditionen der Religionsgemeinschaften selbst abgeleitet werden. Dabei wird notwendigerweise auch zu beantworten sein, inwieweit das Wie, der uneingeschränkten Ausübung der Religionsfreiheit dem Kindeswohl dient? Der Begriff der Religionsgemeinschaft braucht, gerade nach den gesellschaftlichen Umbrüchen, seit dem Ende der II.Weltkrieges, hin zu einer multipluralen und säkularen Gesellschaft, ein Update.

Brit Mila III

Pro & Contra:
Brit Mila vs. Menschenrechtsfundamentalismus

    Viele junge Eltern sehen sich nach einer kinderärztlichen „Routineuntersuchung“ ihres Sohnes mit dem Vorschlag einer Beschneidung (Zirkumzision) ihres Sprösslings konfrontiert. Was hat es nun mit der Beschneidung auf sich? Welche religiösen und medizinischen Gründe gibt es? Was sind die Risiken und Chancen des Eingriffs? Antworten finde sich unter folgenden Links (hier) und wer sich an einer Petition beteiligen will (hier). Stellungnahme im Deutschen Ärzteblatt, vom 17.Aug.d.J., mit einem Verweis auf das Model in Schweden, Diskussion über religiöse Beschneidung. Berlin, den 21.Aug.d.J., die Stellungnahme des Oberrabbiners von Israel Yona Metzger, Bericht im Deutsches Ärzteblatt – „Medizinische Grundausbildung für  Beschneider, vom selben Tag.

    In der Presse wird vorrangig die weibliche Beschneidung diskutiert, die der Jungen wird merkwürdigerweise wie G’tt gewollt unkritisch hingenommen. Die „Beschneidung“ von Jungen ist der am häufigsten durchgeführte chirurgische Eingriff der Welt. Die Entfernung der Vorhaut ist ein nachhaltiger Eingriff, der das Aussehen und die Funktion des männlichen Geschlechtsorgans irreversibel verändert.

    Für das Judentum ist die Beschneidung am 8 Tag und für die deutsche Zivilgesellschaft nach 1945 das Grundgesetz identitätsstiftend. Ein Gesetz soll es jetzt regeln, was doch die Verfassung längsten geregelt hat. Mitnichten sind jene die Komiker, die die Unversehrtheit von minderjährigen höher schätzen als das Elternrecht und die Religionsfreiheit. Die Kanzlerin betreibt Populismus und die Diskussion hat in ihrer Polemik, Stichwort „Menschenrechtsfundamentalismus“ (FR Leitartikel Beschneidung& Holocaust, von Christian Bommarius) schon längsten das Wohl des Kindes nicht mehr im Fokus, es werden alte Rechnungen aufgemacht und alte Reflexe benient. Wir brauchen keine Sondergesetze für Moslems und Juden, unsere Verfassung reicht dafür aus und bietet allen Schutz und alle Freiheit.

     Das Landgericht Köln hatte weder das Judentum, seine Bräuche und auch nicht den Islam zum Thema gemacht, denn das Gericht hatte auch nicht die Absicht, über das Brauchtum beider Religionen zu urteilen. Das Landgericht Köln beurteilte vielmehr die ganz individuelle Situation eines minderjährigen, muslimischen Jungens, der nach seiner Beschneidung, durch einen Mediziner, aufgrund des Elternwillens, mit schwerwiegenden Nachblutungen um sein Leben fürchten musste. So waren zwei Operation nötig, um die Blutungen zu stillen, dabei hat die Mutter fast ihren Verstand verloren.

    Wer meint, dass das Urteil in einer Linie mit den politisch motivierten Pogromen vor 1945 steht, irrt. Er weigert sich zu differenzieren, denn der Unterschied ist entscheidend und stellt in der Tat für beide Religionen einen notwendigen Paradigmenwechsel dar, gegen den sich insbesondere die Traditionalisten beider Seiten nachvollziehbar wehren. Die Persistenz der handelnde Kräfte wird über Verstand und die Vernunft hinaus entscheiden, sowie aufzeigen, welche der beiden Seiten, die ausreichende Resilienz besitzt, mit der  notwendigen gesellschaftlichen Veränderung zu recht zu kommen.

Mehr von meine Kommentaren zum Thema gibt es auf der Seite der FAZ .(hier). Ein Video auf YouTube veranschaulicht den medizinischen Eingriff: the most sensitive part.