Die Religionsfreiheit braucht ein Update
Am Beispiel der Praxis der religiös motivierten Zirkumzision, die mit dem Urteil von Köln hinterfragt wurde, wird die Notwendigkeit offenbart den Begriff der Religionsfreiheit deutlicher und auch zeitgemäßer zu bestimmen. Welche Freiheiten und Pflichten gewährt unsere Verfassung, im Kontext der Religionsfreiheit? In erster Instanz regelt die Verfassung das Verhältnis des Staates zu seinen Bürgern. Mein Eindruck ist aktuell dürfen wir die Definition dieser Freiheit nicht den Religionsgemeinschaften allein überlassen. Die Religionsfreiheit garantiert das Nebeneinander von unterschiedlichen Religionen in unserem Staatsgefüge. Ob die Verfassung damit auch meint, die Religionsfreiheit würde die Praxis des irreversiblen „Brandings“ von Minderjährigen garantieren, sollte vom Verfassungsgericht geklärt werden. Die religiöse Erziehung dient dem Kindeswohl und obliegt den Eltern, Vater und Mutter sind es, die gemeinsam darüber entscheiden, in welchem religiösen Kontext ihr Kind aufwächst.
Im Ethikrat, der die Bundesregierung berät, wurde diese Frage ansatzweise im Vortrag von Prof. Dr. W Höfling aus Köln diskutiert. Wer bestimmt, was wir unter Religionsfreiheit verstehen? Wieweit darf diese Bestimmung und Definition aus der Logik der Traditionen der Religionsgemeinschaften selbst abgeleitet werden. Dabei wird notwendigerweise auch zu beantworten sein, inwieweit das Wie, der uneingeschränkten Ausübung der Religionsfreiheit dem Kindeswohl dient? Der Begriff der Religionsgemeinschaft braucht, gerade nach den gesellschaftlichen Umbrüchen, seit dem Ende der II.Weltkrieges, hin zu einer multipluralen und säkularen Gesellschaft, ein Update.